Vendersheim - RatsWahl
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Ortsgemeinde Vendersheim
am 9. Juni 2024
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 das Ergebnis der Wahl
zum Gemeinderat Vendersheim wie folgt festgestellt:
I.
Zur Gemeinderatswahl waren 484 Personen wahlberechtigt, davon haben 361 Personen
gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 74,6 %.
II.
Die Stimmabgabe von 356 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und
Wählern ungültig.
III.
In den Gemeinderat sind gewählt:
1. Elfriede Schmitt-Sieben mit 249 Stimmen
2. Torsten Wojtyna mit 237 Stimmen
3. Corinna Huster mit 232 Stimmen
4. Melanie Kahl mit 227 Stimmen
5. Kai Brummer mit 202 Stimmen
6. Angela Ebhardt-Schumacher mit 197 Stimmen
7. Manuel Elz mit 196 Stimmen
8. Falk Freitag mit 186 Stimmen
9. Walter Budde mit 165 Stimmen
10. Ralf Schneider mit 152 Stimmen
11. Marcel Claß mit 150 Stimmen
12. Steffen Quinzler mit 149 Stimmen
Ersatzleute für den Gemeinderat sind:
1. Michael Genther mit 140 Stimmen
2. Markus Weinberger mit 139 Stimmen
3. Oliver Janson mit 131 Stimmen
4. Simon Beiser mit 128 Stimmen
5. Tobias Peth mit 93 Stimmen
6. Max Beiser mit 77 Stimmen
7. Ludwig,Andreas mit 35 Stimmen
8. Wetzler, Hilde mit 15 Stimmen
Vendersheim, 20.06.2024
Elfriede Schmitt-Sieben
Wahlleiterin Gemeinderatswahl
Vielen Dank!
Ich bedanke mich bei allen, die mir bei der Bürgermeisterwahl am 09.06. ihr Vertrauen geschenkt haben und mich erneut mit großer Mehrheit zur Ortsbürgermeisterin von Vendersheim gewählt haben.
Meine Wiederwahl betrachte ich als Auftrag und Verpflichtung, meine Engagement für unsere Gemeinde in gewohnter Weise fortzusetzen.
Ich hoffe, dass ich auch in Zukunft und wie bisher auf Ihre Unterstützung zum Wohl unserer Dorfgemeinschaft zählen darf.
Ihre
Elfi Schmitt-Sieben
Ortsbürgermeisterin
Wahlergebnis Bürgermeisterwahl
Wahlergebnis Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Vendersheim
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin
der Ortsgemeinde Vendersheim
am 9. Juni 2024
gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Vendersheim
hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den folgenden
Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin
der Ortsgemeinde Vendersheim am 9. Juni 2024 zu-
gelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.
1. Schmitt-Sieben
Familienname: Schmitt-Sieben
Vorname: Elfriede
Geburtsjahr: 1955
Beruf oder Stand: Verwaltungsfachwirtin
Postleitzahl, Ort: 55578 Vendersheim
Vendersheim, 10.05.2024
Torsten Wojtyna
Bekanntmachung über die
Durchführung der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat
I
Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grund-
sätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorge-
Freitag, den 10. Mai 2024 Amtlicher Teil Seite 13
schlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne
das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durch-
geführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinde-
rat waren zwei Monate vor der Wahl 3 Frauen und
9 Männer vertreten.
II
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am
24. April 2024 den von der Wählergruppe Schmitt-
Sieben eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl
zum Gemeinderat mit folgenden Bewerberinnen und
Bewerbern zugelassen:
1. Schmitt-Sieben, Elfriede (F), geb. 1955, Verwal-
tungsfachwirtin, deutsch, 55578 Vendersheim
2. Beiser, Simon (M), geb. 1977, Dipl.-Ing. Weinbau
und Oenologie, deutsch, 55578 Vendersheim
3. Janson, Oliver (M), geb. 1978, Winzer, deutsch,
55578 Vendersheim
4. Wojtyna, Torsten (M), geb. 1969, Stuckateur und
Maler, deutsch, 55578 Vendersheim
5. Freitag, Falk (M), geb. 1981, Mechaniker,
deutsch, 55578 Vendersheim
6. Brummer, Kai (M), geb. 1978, Elektroinstallateur,
deutsch, 55578 Vendersheim
7. Claß, Marcel (M), geb. 1986, Unternehmer,
deutsch, 55578 Vendersheim
8. Elz, Manuel (M), geb. 1970, Maschinenbautech-
niker, deutsch, 55578 Vendersheim
9. Quinzler, Steffen (M), geb. 1977, Dipl.-Wirt-
schaftsingenieur, deutsch, 55578 Vendersheim
10. Huster, Corinna (F), geb. 1967, Köchin, deutsch,
55578 Vendersheim
11. Peth, Tobias (M), geb. 1998, Mitarbeiter Außen-
betrieb Landwirtschaft, deutsch, 55578 Venders-
heim
12. Kahl, Melanie (F), geb. 1982, Diplom-Betriebswir-
tin (FH), deutsch, 55578 Vendersheim
13. Ebhardt-Schumacher, Angela (F), geb. 1958,
Journalistin, deutsch, 55578 Vendersheim
14. Budde, Walter (M), geb. 1956, Diplom-Ingenieur,
deutsch, 55578 Vendersheim
15. Beiser, Max (M), geb. 2001, Weinbautechniker,
deutsch, 55578 Vendersheim
16. Weinberger, Markus (M), geb. 1965, Installateur,
deutsch, 55578 Vendersheim
17. Schneider, Ralf (M), geb. 1970, Kommunikations-
elektroniker, deutsch, 55578 Vendersheim
18. Genther, Michael (M), geb. 1965, Dipl-Ing. Elekt-
rotechnik, deutsch, 55578 Vendersheim
19. Wetzler, Hilde (F), geb. 1962, Hauswirtschafts-
meisterin, deutsch, 55578 Vendersheim
20. Ludwig, Andreas (M), geb. 1986, Wirtschaftsinge-
nieur, deutsch, 55578 Vendersheim
21. Claß, Sebastian (M), geb. 1984, Kaufmann,
deutsch, 55578 Vendersheim
Aufgrund dieses Wahlvorschlags wird ein amtlicher
Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die an-
derthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Be-
werbern aufgeführt ist, wie Gemeinderatsmitglieder
zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich
Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestim-
mungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele
Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen
sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stim-
men durch Ankreuzen oder eine andere eindeuti-
ge Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel auf-
geführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie
wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).
3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahl-
vorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des
Stimmzettels (Listenstimme) unverändert anneh-
men (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall
wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten
Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach
unten eine Stimme zugeteilt, wie Gemeinderats-
mitglieder zu wählen sind.
4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem
Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen
und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen
(§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).
5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne
Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben
und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen.
Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als
Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In
diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem
Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach
unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits ge-
kennzeichneten, gestrichenen oder eingetrage-
nen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3
KWG).
6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter An-
gabe von Name und, soweit zur Personenkenn-
zeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuord-
nender personenbezogener Daten, wie Vorname,
Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Per-
son vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG).
IV
Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht
in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen,
zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich
einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt un-
berührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß
dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers
zu kennzeichnen. Sie muss das 16. Lebensjahr voll-
endet haben und ist zur Geheimhaltung der Kennt-
nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl eines anderen erhält.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin
oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheits-
wahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag er-
hält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen
Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine
und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in
der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der
Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen kön-
nen, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzet-
tel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder
der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und
§ 33 Abs. 4 KWG).
Vendersheim, 10. Mai 2024
Elfriede Schmitt-Sieben
Wahlleiterin Gemeinderatswahl
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme
in die Wählerverzeichnisse und
die Erteilung von Wahlscheinen
Siehe unter VG Wörrstadt.
Wählerliste Schmitt-Sieben
In der öffentlichen Wahlversammlung am 13. März 24 haben die dort anwesenden Bürgerinnen und Bürger folgende Personenfolge für die Wählerliste für die Kommunalwahl / Gemeinderat Vendersheim am 09.06.2024
Listenplatz Name Beruf
1 Schmitt-Sieben, Elfriede Verwaltungsfachwirtin
2 Beiser, Simon Dipl. Ing. (FH) Weinbau/Oenol.
3 Janson, Oliver Winzer
4 Woijtyna, Torsten Stuckateur u. Maler
5 Freitag, Falk Mechaniker
6 Brummer, Kai Elektroinstallateur
7 Claß, Marcel Unternehmer
8 Elz, Manuel Maschinenbautechniker
9 Quinzler, Steffen Dipl. Wirtschaftsingenieur
10 Huster, Corinna Köchin
11 Peth, Tobias Mitarbeiter Außenber. Weingut
12 Kahl, Melanie Dipl. Betriebswirtin FH
13 Ebhardt-Schumacher, Angela Journalistin
14 Budde, Walter Dipl. Ing.
15 Beiser, Max Weinbautechniker
16 Weinberger, Markus Installateur
17 Schneider, Ralf Kommunikationselektroniker
18 Genther, Michael Dipl.Ing. Elektrotechnik
19 Wetzler, Hilde Hauswirtschaftsmeisterin
20 Ludwig, Andreas Wirtschaftsingenieur
21 Claß, Sebastian Kaufmann
Sie können bis zu 12 Einzelstimmen vergeben.
Auf dem amtlichen Wahlzettel sind nur die Plätze 1 bis 18 aufgeführt.
Sie können außer den Bewerbern auf dem amtlichen Wahlzettel sowohl die Bewerber/innen der Plätze 19 bis 21 als auch weitere Personen Ihres Vertrauens auf dem Wahlzettel hinzufügen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Vendersheim, 02. Mai 2024
Elfi Schmitt-Sieben
Ortsbürgermeisterin